Die neuen Termine der verschobenen Konzerte aus der Saison 2020/21 stehen bereits fest – alle Karten behalten ihre Gültigkeit!
- SA, 17. Juli 2021
Programmänderung: “Summertime” by Ella Fitzgerald (ursprünglich: Ella Fitzgerald’s Christmas Songs bzw. “Spring Is Here” by Ella Fitzgerald)
ursprünglich 12. Dezember 2020, 24. April 2021 - SA, 17. Juli 2021
Programmänderung: Swing – Sing – Summer (ursprünglich: Englische Weihnacht bzw. Swing – Sing – Spring ) (14 & 17 Uhr)
ursprünglich 12. Dezember 2020 bzw. 24. April 2021 - SO, 18. Juli 2021
Programmänderung: Swing – Sing – Summer (ursprünglich: Englische Weihnacht bzw. Swing – Sing – Spring) (11 & 15 Uhr)
ursprünglich 12. Dezember 2020 bzw. 25. April 2021
Alle Karten behalten ihre Gültigkeit! Sie können mit Ihren ursprünglichen Karten ins Konzert gehen.
Sollten Sie am Ersatztermin verhindert sein oder aus einem anderen Grund nicht kommen können, wenden Sie sich bitte schriftlich an: und geben Sie an, ob Ihnen der Betrag rücküberwiesen werden soll oder Sie eine Kundengutschrift wünschen.
Liebe Konzertbesucher:innen!
Für einen sicheren Konzertbesuch bitten wir Sie, folgende Maßnahmen einzuhalten:
Corona-Regelungen ab 1. Juli 2021
3-G-Regel: Ab 1. Juli gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren. Es werden VOR dem Eintritt ins Kongresshaus die Nachweise der 3G – Regel kontrolliert. Die Ticketkontrolle findet im zweiten Schritt im Haus statt.
3Gs im Detail:
Getestet: Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren. Kinder ab 12 (vorher 10) Jahren müssen einen Test vorweisen können (Schule gilt), sind die Eltern/Begleitung geimpft gilt dieser Nachweis auch für das Kind (bis 12 Jahre)
- Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
- Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
- Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt –
Gültigkeit 1 Tag). - Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers. Dieser
Test gilt nur für den einmaligen Eintritt und muss unmittelbar beim
Betreten der Betriebsstätte vorgenommen werden. - Auch Schultests werden als Eintrittstests für Kinder anerkannt.
Genesen:
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
- Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bis 6 Monate nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
- Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Geimpft:
- Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
- Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.
Kontaktdatenerhebung: Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern werden bis einschließlich 22. Juli erhoben. Ab 23. Juli entfällt voraussichtlich die Registrierungspflicht.
Mund- und Nasenschutz & Maskenpflicht: An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich.
Mindestabstand: Mit 1. Juli gibt es keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen.
WICHTIG:
- Ihre Sitzplätze wurden im Schachbrett 50% Belegung eingebucht. Da ab 01. Juli 2021 keine Kapazitätsbeschränkungen mehr gelten, bitten wir Sie, sich selbständig zusammen zusetzten. Daher kann es zu kleinen Platzverschiebungen innerhalb der Reihe kommen. DANKE fürs Kooperieren untereinander!
COVID-19-Einreiseverordnung: Ab 1. Juli ist eine Einreise nach Österreich aus Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko, wie z.B. Deutschland ohne Test oder Quarantäne möglich.
Quelle: www.sozialministerium.at